Allgemeine

Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERANSTALTER (HMT GBR.)

    Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:
  1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten Zutritt. Jugendliche ab 16 haben ohne schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr Zutritt. Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit!
  2. Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der einzelnen Darbietungen.
  3. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
  4. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen aller Art ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Konzertgelände. Beim Einlass zum Konzertgelände findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen
  5. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
  6. Das Mitbringen von Tonbandgeräten und professionellen Foto-, Film-, Video und Digitalkameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Erlaubt sind einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive (keine Profiausrüstung, keine Filmkameras).
  7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die im abgesperrten Bereich ohne entsprechende Legitimation angetroffen werden, des gesamten Konzertgeländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
  8. Bei Verlassen des Konzertgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Wiedereintritt nur mit gültigem Eintrittsarmband.
  9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und/oder Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
  10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
  11. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.
  12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
  13. Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen
  14. Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Konzertgelände verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.
  15. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die Eigentum des Veranstalters beschädigen oder entwenden, vom gesamten Konzertgelände zu verweisen und dies zur Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
  16. Das Verteilen von Flyern, Promo-CDs, Gratisproben, usw. ist auf dem kompletten Konzertgelände ohne schriftliche Erlaubnis verboten.
  17. Der Verkauf und das Feilbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art sind auf dem gesamten Gelände strikt untersagt.
  18. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets ist nicht gestattet. Die Konzerttickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Vorverkaufsgebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.
  19. Mit dem Betreten des Konzertgeländes erklärt sich der Gast einverstanden damit, dass von ihm Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die einer späteren Veröffentlichung dienen.
  20. Den Anweisungen des Festivalpersonals sowie der Security ist unbedingt Folge zu leisten.
  21. Glas ist auf dem gesamten Konzertgelände verboten!
  22. Rauchen ist im gesamten inneren Hallenbereich verboten!